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Erlass von Planungszonen im Gebiet "Chännerwis" und "Bommgarte"

Öffentliche Auflage

Gestützt auf §§ 32 ff. PBG und den Gemeinderatsentscheid vom 09. Juni 2026 werden infolge Umsetzung der Planungsaufträge aus dem Genehmigungsentscheid zur Gesamtrevision Ortsplanung DBU-Entscheid Nr. 115 vom 08.12.2025 für folgende Gebiete Planungszonen erlassen:

Erlass einer Planungszone im Gebiet «Chännerwis»

Die Planungszone umfasst folgende Parzellen: 41, 55, 56, 58, 753 und 774 in der Wohn- und Arbeitszone WA3.

Erlass einer Planungszone im Gebiet «Bommgarte»

Die Planungszone umfasst folgende Parzellen: 824 und 1096 in der Wohnzone W 2b.

Auflage

Die Auflage bzw. Bekanntmachung findet vom Freitag, 19. Juni 2026 bis Mittwoch, 8. Juli 2026 im Gemeindehaus Bürglen, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen, im Publikationsraum EG rechts vor dem Mühlefoyer, während der Schalteröffnungszeiten statt.
Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde www.buerglen-tg.ch aufgeschaltet.

Rechtsmittel

Wer durch die Planungszone berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben (§§ 29 bis 31 PBG).
Einsprachen sind an den Gemeinderat Bürglen, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen, zu richten.

Ausschreibung der Planauflage

Entscheid DBU Genehmigung Gesamtrevision

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