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Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum

Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren vom 19. April 2017, sowie § 29ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 21. Dezember 2011 und gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 28. April 2026 wird öffentlich aufgelegt: 

Öffentliche Auflage Gewässerraumlinienpläne Teil 2 -  Grenzgewässer Birwinken und Sulgen

Auflagefrist: 22. Mai 2026 bis 11. Juni 2026

Auflageort: Gemeindeverwaltung, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen / Publikationsraum EG rechts, vor dem Mühlefoyer

Auflagezeit: zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bürglen, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen, schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Planunterlagen:

Technische Dokumentationen:

 

 

 

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