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Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)

Melden sie uns einen Zuzug nach Bürglen, einen Umzug innerhalb Bürglen oder einen Wegzug von Bürglen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem Online-Service eUmzug

Umziehen leicht gemacht!

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. 

eUmzug ist schweizweit in der Aufbauphase und es kann sein, dass noch nicht alle Gemeinden diesen Service anbieten.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie "Nicht EU/EFTA" sind und aus einem anderen Kanton zuziehen
    (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung "F", "N" oder "S" sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein
  • Geburtsschein für Kinder ohne Heimatschein
  • Nachweis der aktuellen Krankenkasse
  • Mietvertrag

Ausländische Staatsangehörige

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Geburtsschein für Minderjährige
  • Eheschein (bei verheirateten Zuzüger)
  • Mietvertrag
  • Ausländerausweis 
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Nachweis der aktuellen Krankenkasse

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Sämtliche Adresswechsel eines Nebenwohnsitzes (Zuzug, Umzug, Wegzug) müssen persönlich am Schalter gemeldet werden.

Ein Nebenwohnsitz in Bürglen können Sie beantragen, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Bürglen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Bürglen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen:

  • Heimatausweis
  • Mietvertrag
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