Gemeindekanalisation
Die Gemeinde ist für die Planung und Ausführung der Abwasserleitungen (Schmutz- und Regenwasser) auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Bürglen zuständig. Als Grundlage für die Planung gelten der Generelle Entwässerungsplan (GEP), der auf der Bauverwaltung eingesehen werden kann. Dazu kommen die einschlägigen Normen des Verbandes der schweizerischen Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) sowie die Vorschriften des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und des Amtes für Umwelt des Kantons Thurgau (AfU). Private Hausanschlüsse müssen diesen Vorschriften und Richtlinien ebenfalls entsprechen. Sie müssen von der Bauverwaltung bzw. vom AfU genehmigt und der Bauverwaltung zur Abnahme angemeldet werden.
Kanalisationsunterhalt
Das Kanalisationsnetz der Politischen Gemeinde Bürglen weist eine Länge von 30.14 Kilometern auf. Bei der Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) wurde der Zustand der Leitungen mit Videoaufnahmen ermittelt und die daraus erhaltenen Schadenbilder in einem Sanierungsplan festgehalten. Dieser Sanierungsplan ist die Grundlage für die Werterhaltung und den Unterhalt der Kanalisationsleitungen sowie der Sonderbauwerke.
Das gesamte öffentliche Kanalnetz wird periodisch, das heisst alle 1 bis 3 Jahre, gespült und neu entdeckte Schäden werden behoben.