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Familienergänzende Betreuung

Die Politischen Gemeinden sind gesetzlich zur Erhebung des Bedarfs an familienergänzender Betreuung verpflichtet. Bei ausgewiesenem Bedarf sollen die Politischen Gemeinden die Schaffung und den Betrieb angemessener Angebote fördern, dies in Zusammenarbeit mit den Schulgemeinden.

In diesem Zusammenhang wurde im Sommer 2020 eine Projektorganisation mit Steuergruppe und Projektteam unter der Leitung der ressortverantwortlichen Gemeinderätin Barbara Keller Foletti gebildet, welche mit Vertretern der Politische Gemeinde und Volksschulgemeinde sowie externen Mitgliedern besetzt ist.

Eine entsprechende Befragung in der Bevölkerung wurde im Herbst 2020 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Befragung sind aus nachfolgendem Bericht ersichtlich.

Ergebnisse aus der Befragung zum Bedarf an familienergänzender Betreuung [pdf, 206 KB]

Das Projekt ist zwischenzeitlich weit fortgeschritten.

Eine Projektgruppe hat ein Konzept für die familienergänzende Betreuung in der Gemeinde Bürglen ausgearbeitet als Grundlage für die Verabschiedung in den Behörden und durch den Souverän.

Der Gemeinderat hat das Konzept anlässlich der Sitzung vom 29. Juni 2021 verabschiedet. Die Schulbehörde hat das Konzept anlässlich der Sitzung vom 30. August 2021 verabschiedet. Anschliessend wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt und in der Folge kann der Souverän an den Budgetversammlungen Stellung nehmen.

Anlässlich der Budgetgemeindeversammlung der Politischen Gemeinde vom 29. November 2021 sowie der Budgetversammlung der Volksschulgemeinde vom 07. Dezember 2021 wurde den Kostenfolgen wie im Konzept "Familienergänzende Betreuung in der Gemeinde Bürglen" beschrieben, zugestimmt.

Konzept familienergänzende Betreuung [pdf, 1.1 MB]