Navigieren in Bürglen

Reservation Weiherhütte

Angaben zum Mieter


Angaben zur Organisation

Bestätigung des Vereinspräsidiums betreffend Vereinsanlass
Angaben zur Reservationsanfrage

Zusätzliche Optionen

Die Grundmiete beinhaltet die Nutzung der Weiherhütte inkl. 5 Festbankgarnituren. Die Reinigung hat durch die Mieterschaft zu erfolgen.
  1. Mit der Anfrage bestätige ich die Kenntnisnahme bzw. die Einhaltung der Benützungsordnung Weiherhütte.
  2. Das Mietobjekt ist bis spätestens am Folgetag, 10.00 Uhr, in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
  3. Die öffentliche Zugänglichkeit des Weihers muss jederzeit gewährleistet sein. Es ist insbesondere untersagt, das Gelände in irgendwelcher Form abzusperren, weder vorab zu Reservationszwecken noch während der Mietdauer.
  4. Die Miete der Weiherhütte ist grundsätzlich ganzjährig (Ausnahme: Weihnachten bis Neujahr) möglich, wobei während der Wintermonate der gemeindeeigene Eislaufbetrieb immer Vorrang hat.