Wahlen / Abstimmungen
Abstimmungsservice?
Das Wahlbüro der Politischen Gemeinde Bürglen nimmt seine Arbeit am Sonntagmorgen so rechtzeitig auf, dass die Ergebnisse (mit Ausnahme von aufwendigen Proporzwahlen) in der Regel um die Mittagszeit vorliegen. Die Publikation erfolgt auf folgenden Wegen:
- hier im Internet auf dieser Seite
- im Anschlagkasten in Bürglen und Istighofen
Briefliche Abstimmung
Bei jeder Abstimmung gehen noch immer briefliche Antworten ein, die leider ungültig erklärt werden müssen.
Wenn Sie brieflich abstimmen, verschliessen Sie bitte Ihre Stimmzettel im beigefügten Kuvert. Unterschreiben Sie dann Ihren Stimmrechtausweis und schicken Sie beides (Stimmzettelkuvert und separaten Stimmrechtsausweis) im Postkuvert an die Gemeinde zurück. Die briefliche Stimmabgabe muss spätestens am Vortag des Abstimmungstages eintreffen. Sie dürfen das Abstimmungskuvert. auch in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen.
Wie wird brieflich gestimmt?
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen oder im beiliegenden Kuvert.
- Das Kuvert mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
- Der Briefumschlag an die Gemeindeverwaltung kann frankiert der Post übergeben werden oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden .
Abstimmungsorte und Urnenöffnungszeiten
Bürglen, Gemeindeverwaltung Mühlestrasse 2
Samstag, 17.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 10.30 - 11.30 Uhr
Istighofen, Schulhaus
Samstag, 17.30 - 18.00 Uhr
Sonntag, 11.00 - 11.30 Uhr
Leimbach, Turnhalle
Samstag, 13.00 - 13.30 Uhr
Sonntag, 11.00 - 11.30 Uhr
Opfershofen, Rest. Linde
Sonntag, 11.00 - 11.30 Uhr
Vorzeitige Stimmabgabe
Eine vorzeitige Stimmabgabe kann vom Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag während der Schalteröffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten in der Gemeindeverwaltung, Mühlestrasse 2, in Bürglen gemacht werden.
Stellvertretung unter Ehegatten
An der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Verheiratete nebst ihrer eigenen gleichzeitig die Stimme für ihren Ehegatten oder ihre Ehegattin abgeben.
Datum |
Abstimmungsgeschäft |
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03.03.2024 |
Bund
Kanton
Gemeinde
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07.04.2024 |
Kanton
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09.06.2024 |
Bund
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22.09.2024 | |
24.11.2024 |
Hier finden Sie alle Botschaften und Rechnungen zu den Gemeindeversammlungen.