Einkommens- und Vermögensverwaltung
Bei ausgewiesenem Bedard bieten die Sozialen Dienste an, die Verwaltung der Einkünfte (z.B. des Lohnes) und des Vermögens zu übernehmen. Die betroffene Person hat die Sozialen Dienste mit der Durchführung der Einkommens- und Vermögensverwaltung zu beauftragen. Voraussetzung zur Übernahme einer Einkommens- und Vermögensverwaltung ist, dass jemand nicht selbst in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten korrekt zu besorgen bzw. die zur Verfügung stehenden Mittel sachgerecht einzusetzen.