Beglaubigung von Unterschriften
Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist das Gemeindepräsidium oder die Gemeindeschreiberin zuständig. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte ausweisen können. Jede Beglaubigung kostet Fr. 10.00.