Alimenteninkasso
Personen, denen gerichtlich oder vertraglich festgesetzte familienrechtliche Unterhaltsbeiträge zustehen, haben Anspruch auf unentgeltliche Inkassohilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise bzw. nicht rechtzeitig nachkommen. Die Voraussetzungen für das Inkasso sind ein vollstreckbarer Unterhaltstitel (rechtskräftiges Gerichtsurteil oder behördlich genehmigter Unterhaltsvertrag) und die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht.
Die Dienstleistung des Inkassos für die Einforderung von Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen wird durch die Sozialen Dienste angeboten. Unterhaltsberechtigte können bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten werden.