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ID und Pass Antrag

Bestellung einer Identitätskarte

Eine neue Identitätskarte ist persönlich bei den Einwohnerdiensten zu beantragen. Wird gleichzeitig ein neuer Pass benötigt, muss beides über die Kantonale Ausweisstelle beantragt werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • 1 aktuelles Foto (Das Foto muss den Vorschriften entsprechen -> siehe Fotomustertafel), kann auch vorab per E-Mail im JPG-Format zugestellt werden
  • alte Identitätskarte
  • Bei Verlust: Verlustanzeige der Polizei

Wir empfehlen Ihnen, das Foto bei einem Fotografen machen zu lassen.

Gültigkeit und Preise der Identitätskarte

  Kosten inkl. Porto Gültigkeitsdauer
Erwachsene ab 18 J. Fr. 70.-- 10 Jahre
Kinder und Jugendliche bis 18 J. Fr. 35.-- 5 Jahre

Die Lieferfrist beträgt ab dem Tag der Antragsstellung höchstens 10 Arbeitstage.

Biometrischer Pass

Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache:

1. Über das Internet unter www.schweizerpass.ch
2. Telefonisch unter: 058 345 13 80

Bei allen Antragsarten werden die Daten erfasst und anschliessend durch die Ausweisstelle überprüft. Erst danach kann ein Termin für die Biometrisierung abgemacht werden. Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache auf der Ausweisstelle sind die alten Ausweise mitzubringen. Bei einem allfälligen Verlust ist eine Verlustmeldung der Polizei vorzuweisen.

Adresse und Erreichbarkeit der Kantonalen Ausweisstellen:

Kantonale Ausweisstelle
Erfassungszentrum Weinfelden
Bahnhofstrasse 12
8570 Weinfelden
Tel: 058 345 13 80
E-Mail

Kantonale Ausweisstelle
Erfassungszentrum Frauenfeld
Haus am Bahnhof
Bahnhofplatz 65
8510 Frauenfeld
Tel: 058 345 13 70
E-Mail

Gültigkeit und Preise des Passes

  Kosten inkl. Porto Gültigkeit
Pass 10 für Erwachsene ab 18 J. Fr. 145.-- 10 Jahre
Pass 10 für Kinder bis 18 J. Fr.   65.-- 5 Jahre
Kombiangebot mit ID für Erwachsene ab 18 J. Fr. 158.-- 10 Jahre
Kombiangebot mit ID für Kinder unter 18 J. Fr.   78.-- 5 Jahre
Provisorischer Pass Fr. 100.-- 1 Jahr

Die Lieferfrist beträgt ab dem Tag der Genehmigung des Antrages durch die zuständige Stelle 10 Arbeitstage.

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