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Besuchsaufenthalt

Eine visumspflichtige Person, die als Besucher in die Schweiz einreisen möchte, muss sich zuerst bei der Schweizer Botschaft ihres Heimatlandes melden. Dort wird entschieden, ob der Gast eine Verpflichtungserklärung benötigt, damit er das Visum erhält.

Falls dies zutrifft, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Verpflichtungserklärung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Ausländerausweis (vom Gesuchssteller) 
  • Betreibungsregisterauszug (bei Eheleuten von beiden)
  • Bankkontoauszug
  • Versicherungsnachweis für den Gast/die Gäste (Versicherungswert mind. Fr. 30'000 / Person)
    Da die Arzt- und Krankenhauskosten ständig steigen und die Deckungssumme oft voll ausschöpfen, können die Rettungseinsatz- und die Rückführungskosten nicht mehr übernommen werden. Daher wird der gesuchstellenden Person empfohlen, eine spezielle Deckung für Rettungseinsatz- und Rückführungskosten in ihre Versicherungspolice aufnehmen zu lassen. 
  • Eigenhändiges Schreiben, mit welchem bestätigt wird, dass alle Kosten für die Person/en während des Aufenthaltes übernommen werden und dass die Person/en nach der entsprechenden Zeit wieder ausreisen werden.
  • Fr. 65.00

Weitergehende Informationen sind nachfolgendem Link abrufbar. Migrationsamt