Navigieren in Bürglen

Arbeitslosigkeit

Was ist zu tun, wenn Sie arbeitslos werden:

  • Melden Sie sich möglichst früh direkt auf dem RAV Kreuzlingen (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum). Es ist keine Anmeldung auf der Gemeinde notwendig.
  • Die Anmeldung kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen.  Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben. Melden Sie sich also spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV.
  • Wenn Sie sich schon während der Kündigungsfrist telefonisch oder per Mail mit dem RAV in Verbindung setzen, wird ein Anmeldetermin mit Ihnen vereinbart. Sie erhalten damit frühzeitig Unterstützung für die Stellensuche und können Wartezeiten am Schalter vermeiden.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

Informationen: awa.tg.ch