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Ukraine-Krise

Allgemeines

Ukrainerinnen und Ukrainer können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten. Um den Geflüchteten schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben. Der Bundesrat erlaubt auch die selbständige Erwerbstätigkeit. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet. Das Staatssekretariat für Migration prüft derzeit mit den Kantonen, ob Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs nötig sind. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen.

Politische Gemeinde Bürglen

An die Gastfamilien in der Politischen Gemeinde Bürglen, welche bereits Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, geht folgende Bitte. Melden Sie sich als Gastfamilie bei den Einwohnerdiensten, damit die Personalien der geflüchteten und der unterbringenden Gastfamilie aufgenommen werden können. Im Weiteren ist es für die Sozialen Dienste wichtig, inwieweit Bedarf nach Nothilfe besteht und wie beispielsweise die Krankenversicherung geregelt ist. Bitte wenden Sie sich an die Sozialen Dienste der Gemeinde Bürglen um den Sachverhalt zu klären. (Tel: 071 634 81 17)

Schule Bürglen

Die Schule Bürglen bietet sofortige Integration in eine bestehende Klasse/Gruppe an, sodass ukrainische Kinder direkt mit einem individuellen Stundenplan eine gute Tagesstruktur erhalten. Neben der Zuteilung in eine Klasse/Gruppe bietet die Schule eine DaZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache) an, die durch die Kinder täglich für einige Stunden besucht wird. Auf diese Weise besteht eine Zugehörigkeit zu einer Klasse/Gruppe und gleichzeitig wird punktuell der Erwerb der deutschen Sprache gefördert.

Kantonale Anlaufstelle

Da bei Kanton und Gemeinden in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen eingegangen sind, hat der Kanton die «kantonale Anlaufstelle Ukraine-Hilfe» eingerichtet. Diese ist an sieben Tagen die Woche unter Tel: 058 345 91 91 erreichbar. Die Kontaktaufnahme ist auch per Mail ukraine-hilfe@tg.ch möglich.