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Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt ab sofort undb bis auf Widerruf entschieden, auf dem gesamten Gebiet des Kantons Thurgau ein absolutes Feuerverbot zu erlassen. Die Waldbrandgefahr wird per 31. Juli 2026 auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.

Ergänzend zum nun absoluten Feuerverbot bleibt das seit Mitte des Monats geltende Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet in Kraft.

Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.

Medienmitteilung Kanton [pdf, 105 KB]

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