Was ist zu tun, wenn Sie arbeitslos werden:
- Neu dürfen Sie sich ab 1. März 2017 direkt auf dem RAV Kreuzlingen (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum), Hafenstrasse 50c anmelden.
- Die Anmeldung kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie
sich persönlich beim RAV angemeldet haben. Melden Sie sich also spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV. - Wenn Sie sich schon während der Kündigungsfrist telefonisch oder per Mail mit dem RAV in Verbindung setzen, wird ein Anmeldetermin mit Ihnen vereinbart. Sie erhalten damit
frühzeitig Unterstützung für die Stellensuche und können Wartezeiten am Schalter vermeiden. - Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.
Informationen: www.awa.tg.ch
Zur Abteilung Einwohnerdienste