Schlichtungsbehörde für Mietsachen

Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist eher wie das Amt eines Friedensrichters zu verstehen. Das Verfahren ist kostenlos.

 

Mieterschlichtungsstelle   Schroff Christian, lic. jur.
Dünner Max
Lai-Pfister Laurina
Schönholzer Jasmine
Präsident, Weinfelden
Gemeinderat, Bürglen
Sekretärin, Weinfelden
Gemeinderätin, Istighofen

 

 


Für weitere Informationen:

Schlichtungsbehörde für Mietsachen
Sekretariat
Frauenfelderstrasse 8
8570 Weinfelden
Tel.: 071 626 83 24
Fax: 071 626 83 27
E-Mail: mietschlichtung@weinfelden.ch

 

Das Amt für Sicherheit der Politischen Gemeinde Weinfelden erteilt mündliche Auskünfte für einfache Mietfragen und gibt entsprechende Formulare ab.

Schalteröffnungszeiten: 

Montag bis Mittwoch     09:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 17.:00 Uhr
Donnerstag                    09:.00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag                             09:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr